Datenschutzbestimmungen
Datenschutz
I. Datenschutzbestimmungen
Swiss Volunteers nimmt den Schutz personenbezogener Daten ernst und legt Wert auf den Schutz der Privatsphäre der Volunteers und Eventorganisatoren. Aus diesem Grund verpflichtet sich Swiss Volunteers, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz zu beachten.
§ 1 Geltungsbereich
Die Datenschutzbestimmungen gelten für alle Beteiligten von Swiss Volunteers (bei der Bearbeitung von Personendaten, welche aus der webbasierten Plattform «Swiss Volunteers» stammen).
Verweist die Website von Swiss Volunteers über Tools oder Links auf Websites von Dritten, auf welchen von besonderen Angeboten Gebrauch gemacht werden kann, übernimmt Swiss Volunteers keine Verantwortung für die Einhaltung dieser Datenschutzbestimmungen. Swiss Volunteers weist darauf hin, dass andere Online-Anbieter eigene Datenschutz-Richtlinien haben, die unabhängig von jenen von Swiss Volunteers sind.
§ 2 Plattform und bearbeitete Personendaten
Swiss Volunteers bietet die webbasierte Plattform «Swiss Volunteers» für die vollumfängliche, zentralisierte Helferadministration bei Events. Die Plattform «Swiss Volunteers» enthält Personendaten der Volunteers und der Eventorganisatoren. Die Volunteers geben ihre Angaben bei der Anmeldung auf der Plattform «Swiss Volunteers» an Swiss Volunteers bekannt. Der Volunteer wählt selber, welcher Eventorganisator seine Personendaten einsehen kann, indem er über die Plattform sein Interesse an einem Event bekundet.
Die Plattform enthält folgende Kategorien von Personendaten: Personalien, Kontaktdaten, Profilbild, Sprachkenntnisse, weitere besondere Kenntnisse und Fähigkeiten (wie Führerausweis-Kategorien) sowie die über Swiss Volunteers bereits getätigten Einsätze.
Volunteers und Eventorganisatoren können jederzeit Einsicht in ihre personenbezogenen Informationen erhalten (Auskunftsrecht).
Der Eventorganisator verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz sowie die Datenschutzbestimmungen der Plattform «Swiss Volunteers» einzuhalten und alles daran zu setzen, die Privatsphäre der Volunteers zu schützen und ihre Integrität zu wahren. Die Daten dürfen nur im engsten Zusammenhang mit der Organisation und der Einsatzplanung des Events verwendet werden. Auch dürfen die Daten nicht für kommerzielle Zwecke genutzt und in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden.
Für die Nichteinhaltung der Datenschutzbestimmungen durch Eventorganisatoren kann Swiss Volunteers nicht belangt werden.
Informationen, die nicht mit der Identität eines Volunteers in Verbindung gebracht werden können, wie z.B. die Anzahl der Nutzer einer Website oder favorisierte Websites, gehören nicht zu den personenbezogenen Informationen und unterliegen daher nicht den Datenschutzbestimmungen.
Swiss Volunteers kann im Sinne einer Qualitätskontrolle stichprobenartig Informationen über eine bei der Plattform «Swiss Volunteers» angemeldete Person (Volunteers) bei Eventorganisatoren einholen. Diese Informationen werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
§ 3 Weitergabe von personenbezogenen Informationen an Dritte
Swiss Volunteers verwendet personenbezogene Informationen nur im Zusammenhang mit der Plattform «Swiss Volunteers». Die Daten werden ohne ausdrückliches Einverständnis des Volunteers, ausser dies sei gesetzlich vorgeschrieben oder durch einen richterlichen Entscheid so angeordnet, nicht an Dritte weitergegeben.
Davon ausgenommen ist das Profilbild eines Volunteers zwecks Akkreditierung. Mit der Akzeptierung dieser «Nutzungsbestimmungen» und «Datenschutzbestimmung» gibt der Volunteer sein Einverständnis, dass das hochgeladene Profilbild von den Eventorganisatoren heruntergeladen und für Ausweise (namentlich Akkreditierungen) verwenden darf.
Weiter davon ausgenommen ist die Weitergabe von Personendaten, Kreditkarten- und Zahlkartendaten an Dritte zur Zusammenarbeit mit Dienstleistungspartnern, die zur Bestell- oder Auftragsabwicklung die Übermittlung von Daten benötigen. Die Übermittlung der Daten beschränkt sich dabei auf das erforderliche Minimum für deren Auftragserfüllung. Insbesondere im Zusammenhang mit der Vertragsausführung für kostenpflichtige Produkte werden Kreditkartendaten an die entsprechende Kreditkartenorganisation weitergeleitet.
Zum Schutz der Kartendaten hält sich Swiss Volunteers an die Massnahmen gemäss den Vorgaben von Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS). Alle Informationen zu den Schutzmassnahmen sind hier einsehbar. Swiss Volunteers weist darauf hin, dass auf der Website und der Plattform «Swiss Volunteers» Funktionen (Plugins) von Drittanbietern eingebunden sind, beispielsweise jene von Social-Media-Plattformen. Diese Plugins ermöglichen es den Besuchern, Inhalte in sozialen Netzwerken zu teilen. Beim Abrufen von Websites mit Plugins von Drittanbietern werden automatisch Daten an die Drittanbieter übermittelt. Ist ein Volunteer gleichzeitig im Netzwerk eines solchen Drittanbieters angemeldet, kann er auf der Webseite von Swiss Volunteers seinem Netzwerk-Konto zugeordnet werden. Swiss Volunteers hat keinen Einfluss auf die Art und Weise der Datenübermittlung an diese Drittanbieter.
§ 4 Tools zur Nutzerauswertung der Website
Swiss Volunteers weist alle Nutzer darauf hin, dass auf den Websites www.swissvolunteers.ch und go.swissvolunteers.ch Google Analytics eingebunden ist. Dieser Web-Analysedienst von Google Inc. dient der Nutzerauswertung der Website von Swiss Volunteers. Dazu verwendet Google Analytics sogenannte «Cookies» (Textdateien), die temporär auf dem Computer gespeichert und mit einem Server von Google ausgetauscht werden.
Durch die Nutzung der www.swissvolunteers.ch-Website erklärt sich der Volunteer mit der Bearbeitung der über ihn erhobenen Daten durch Google einverstanden. Die Analyse der Daten erfolgt in der oben beschriebenen Art und Weise.
§ 5 Vorgehensweise bei Fehlverhalten von Volunteers
Swiss Volunteers behält sich das Recht vor, bei Verdacht oder konkreten Hinweisen über Fehlverhalten mit dem Eventorganisator Rücksprache zu nehmen und personenbezogene Informationen über einen Volunteer einzuholen. Erhärtet sich der Verdacht, hat Swiss Volunteers das Recht, das Profil des Volunteers fristlos zu sperren resp. zu löschen. Der Volunteer wird darüber zeitnah informiert.
§ 6 Rechtlicher Hinweis zu Bilder und Video
Die an Events von Swiss Volunteers oder an Anlässen von Eventorganisatoren, die mit Swiss Volunteers zusammenarbeiten, durch Swiss Volunteers aufgenommenen oder in Auftrag gegebenen Bilder und Videos sowie die Namen der abgebildeten Volunteers dürfen für redaktionelle und Promotionsbeiträge von Swiss Volunteers, seinen Partnern und/oder vom Eventorganisator nur in Zusammenarbeit mit Swiss Volunteers in den verschiedenen Kommunikation-Kanälen verwendet werden. Die Bildrechte gehören Swiss Volunteers. Für kommerzielle Zwecke, die nicht in Zusammenhang mit Swiss Volunteers stehen, werden die Bilder nicht weitergegeben.
II. Schlussbestimmungen
§ 1 Geltung der Nutzungsbedingungen
Auf die Inhalte dieses Dokuments sowie auf sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Swiss Volunteers, den Volunteers und den Eventorganisatoren wird Schweizerisches Recht angewendet. Bei Streitigkeiten, die aus diesen Datenschutzbestimmungen hervorgehen, gilt Bern als Gerichtsstand.
§ 2 Betriebliche:r Datenschutzberater:in
Swiss Volunteers setzt eine:n geeignete:n Datenschutzberater:in nach Art. 10 DSG ein. Diese:r erfüllt die Voraussetzungen nach Art. 10 Abs. 3 lit. a DSG, insbesondere die Voraussetzungen an die Unabhängigkeit. Damit ist Swiss Volunteers von der Konsultation des EDÖB nach Art. 23 Abs. 4 DSG entbunden.
Ittigen, 1. September 2023