AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden auf alle durch Swiss Volunteers angebotenen Dienstleistungen Anwendung. Mit der Nutzung der Dienstleistungen von Swiss Volunteers akzeptiert der Eventorganisator die nachfolgenden Bedingungen unverändert und vollumfänglich.
I. Gegenstand
1.1
Unter dem Namen “Swiss Volunteers” besteht ein Verein im Sinne von Artikel 60 ff. ZGB. Der Sitz befindet sich in Ittigen BE.
1.2
Der Verein Swiss Volunteers – nachstehend Swiss Volunteers genannt - ist Eigentümer der webbasierten Plattform "Swiss Volunteers" und vergibt Eventorganisatoren durch das Akzeptieren dieser AGB und die kostenpflichtige Bestellung eines Events durch einen volljährigen und mündigen Eventorganisatoren, welche sich durch die Konfiguration ergibt, das Recht, die Helferadministration auf der Plattform "Swiss Volunteers" auf die festgelegte Vertragsdauer (siehe Ziff. 3.1) durchzuführen und vom Know-how und Support von Swiss Volunteers zu profitieren. Der Eventorganisator kann bei Beanspruchung einzelner Dienstleistungen von Swiss Volunteers aufgefordert werden, seine Zustimmung zu den AGB mittels Anklickens eines entsprechenden Bestätigungsfeldes zu wiederholen.
1.3
Durch das Akzeptieren dieser AGB, gibt sich der Eventorganisator mit folgenden integrierenden und bindenden Vertragsbestandteilen einverstanden:
- Nutzungsbedingungen Swiss Volunteers
- Datenschutzbestimmungen Swiss Volunteers
- Corporate-Design-Richtlinien
1.4
Bei Widersprüchen zwischen den einzelnen Vertragsbestandteilen geht der Wortlaut dieser AGB jenem der weiteren Bestimmungen vor.
1.5
Swiss Volunteers behält sich das Recht vor, die AGB zu ändern. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB werden zum Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht innert 30 Tagen seit Kenntnisnahme der geänderten Geschäftsbedingungen widerspricht.
1.6
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Dokument für Personen nur die männliche Schreibweise eingesetzt.
II. Leistungen
2.1
Durch die kostenpflichtige Bestellung und Bezahlung eines Events auf der Plattform "Swiss Volunteers" wird der Eventorganisator und der damit registrierte Event auf der Plattform zur Helferadministration freigegeben und in die Kommunikation (Newsletter, Website, Social Media etc.) von Swiss Volunteer eingebunden.
2.2
Mittels Erstellung eines Events erhält der Eventorganisator einen Administrations-Account für den Zugang zur Plattform "Swiss Volunteers". Der Event Organisations-Administrator (EO-Admin / Verantwortlicher für die Organisations-Daten und Events) muss volljährig und mündig sein und kann weiteren Personen eine Berechtigung für den registrierten Event einrichten, und zwar als weiterer EO-Admin oder als reiner Event-Administrator (Zugriffsrecht nur auf Eventdaten, exklusive Organisationsdaten). Die vom EO-Admin erstellten Berechtigungen für weitere Personen sind in seiner ausschliesslichen Verantwortung für die korrekte Verwendung der Plattform "Swiss Volunteers".
2.3
Swiss Volunteers bietet dem Eventorganisator die Option SMS an, mit welcher er die Eventhelfer direkt über die Plattform "Swiss Volunteers" per SMS kontaktieren kann. Diese Option kann bei der Eventerstellung und anschliessender kostenpflichtigen Bestellung des Events ausgewählt werden. Initial gibt es für diese Option eine Grundgebühr und nach Abschluss des Events werden die variablen Kosten der versendeten SMS abgerechnet.
2.4
Schulung und Betreuung in der Anwendung der Plattform "Swiss Volunteers", welche einen Aufwand von vier Stunden (intern durch Swiss Volunteers) übersteigt, kann als Option mit Swiss Volunteers vereinbart werden und wird ausserhalb dieser AGB geregelt.
2.5
Auf Anfrage des Eventorganisators kann ein kostenpflichtiger Pikett-Service mit garantierter Reaktionszeit vereinbart werden. Ein solcher Pikett-Service muss rechtzeitig (mindestens drei Monate im Voraus) bestellt werden und wird ausserhalb dieser AGB geregelt.
2.6
Jegliche Art von Aufwänden in Bezug auf Änderungen oder Anpassungen der bestehenden Konfiguration, die Programmierung neuer Funktionen oder der Einsatz von weiteren Softwareanwendungen ist separat zu regeln.
2.7
Die Geschäftsstelle steht Eventorganisatoren von Montag bis Freitag von 09.00 – 12.00 Uhr und von 13.30 – 17.00 Uhr für Anfragen und Störungsmeldungen unter zur Verfügung. Am Wochenende und an gesetzlichen Feiertagen werden keine Meldungen entgegengenommen.
III. Vertragsabschluss
3.1
Der Vertrag zwischen Swiss Volunteers und dem Eventorganisator tritt mit der kostenpflichtigen Bestellung eines Events in Kraft und endet ohne Kündigung drei Monate nach dem letzten Helfereinsatz. Nach Beendigung der Vertragsdauer kann der Eventorganisator den Event nur noch einsehen, jedoch nicht mehr bearbeiten.
3.2
Wird die Plattform "Swiss Volunteers" pflichtwidrig und entgegen den "Nutzungsbedingungen" sowie den "Datenschutzbestimmungen" verwendet, kann Swiss Volunteers das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung beenden und sämtliche Zugänge zur Plattform "Swiss Volunteers" sperren.
IV. Rechte und Pflichten des Eventorganisators
4.1
Der Eventorganisator verpflichtet sich bei der Eventbestellung auf der Plattform "Swiss Volunteers" zur Zahlung einer Gebühr (siehe Gebühren). Die Höhe des Betrages kann durch die Umsetzung von Kommunikationsmassnahmen zu Gunsten von Swiss Volunteers reduziert werden. Swiss Volunteers räumt diese Preisreduktion ausschliesslich jenen Eventorganisatoren ein, welche die Branchenexklusivität des Hauptpartners von Swiss Volunteers nicht tangieren oder ein schriftliches Einverständnis dessen vorliegen haben.
4.2
Vereinbarte Kommunikationsmassnahmen, welche zu einer Preisreduktion führen (siehe Gebühren), müssen vom Eventorganisator mittels Uploads auf der Plattform "Swiss Volunteers" bis spätestens zwei Wochen nach Eventabschluss belegt werden.
4.3
Die Anlieferung von vereinbartem Werbematerial geht – sofern das Material nicht vom Eventorganisator direkt auf der Geschäftsstelle abgeholt werden kann - zu Lasten von Swiss Volunteers. Der Rücktransport muss vom Eventorganisator auf eigene Kosten übernommen werden. Bei grober Beschädigung oder Verlust des Werbematerials wird dieses dem Eventorganisator von Swiss Volunteers in Rechnung gestellt.
4.4
Der Eventorganisator stellt Swiss Volunteers, respektive seinem Hauptpartner, vier (4) Hospitality Tickets in der bestmöglichen, verfügbaren Kategorie zu 50 % des offiziellen Verkaufspreises zur Verfügung, sofern dieses Ticketkontingent vom Hauptpartner abgerufen wird.
4.5
Die Verwendung von Personendaten der Eventhelfer ist in den "Nutzungsbedingungen" sowie in den "Datenschutzbestimmungen" von Swiss Volunteers geregelt.
4.6
Der Eventorganisator verpflichtet sich, alle Eventhelfer seiner Veranstaltung über Swiss Volunteers mit korrekten und gültigen Daten (E-Mail-Adresse, Name, Vorname, Adresse, etc.) anzumelden sowie die ganze Administration über die Online-Plattform Swiss Volunteers abzuwickeln. Falls der Eventorganisator unkorrekte Daten einträgt, wird Swiss Volunteers dem Eventorganisator den Aufwand für die Korrektur der Daten separat verrechnen. Von dieser Regelung ausgenommen sind Gruppenvolunteers, welche durch einen Gruppenverantwortlichen administriert werden (bspw. Vereine, Zivildienst etc.).
4.7
Der Eventorganisator verpflichtet sich, alle Einsätze der Eventhelfer auf der Plattform "Swiss Volunteers" abzuspeichern und diese den jeweiligen Eventhelfern zuzuweisen. Der Eventorganisator verpflichtet sich, alle Volunteer-Einsätze zu kontrollieren und diese spätestens zwei Wochen nach Eventabschluss auf der Plattform "Swiss Volunteers" zu bestätigen.
4.8
Personen, die im Anstellungs- resp. Auftragsverhältnis für den Eventorganisator arbeiten (Personen, die entgeltlich bzw. eine direkte finanzielle Entschädigung beziehen und vertraglich an den Eventorganisator gebunden sind), sind nicht berechtigt, sich Volunteer Stunden anrechnen zu lassen.
4.9
Der Eventorganisator schützt die durch diesen Vertrag übertragenen Rechte gegen unerlaubte Verwendung durch Dritte auf eigene Kosten, soweit dies zumutbar ist.
4.10
Mit dem Upload seines Event-Logos auf der Plattform "Swiss Volunteers" berechtigt der Eventorganisator Swiss Volunteers, das Logo sowie die typografische Bezeichnung des Events in alle Kommunikationsaktivitäten von Swiss Volunteers einzubinden.
4.11
Swiss Volunteers räumt dem Eventorganisator während der Vertragsdauer das Nutzungsrecht an den Logos und Marken von Swiss Volunteers ein. Die Verwendung von weiteren Logos und Marken bedarf der vorgängigen schriftlichen Bewilligung durch Swiss Volunteers.
4.12
Der Eventorganisator verpflichtet sich, die Logos gemäss den Corporate-Design-Richtlinien von Swiss Volunteers zu verwenden. Eine Veränderung oder Anpassung der Logos und Marken durch den Eventorganisator ist nicht gestattet. Swiss Volunteers verpflichtet sich, bei Änderungen der Logos nach Vertragsabschluss dem Eventorganisator die neuen Logos nachzuliefern.
4.13
Die Umsetzung sämtlicher Marketingmassnahmen unter Verwendung der mit diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte erfolgt im Namen und unter der ausschliesslichen Verantwortung des Eventorganisators. Der Eventorganisator ist namentlich für die Einhaltung von Werbevorschriften sowie der lauterkeitsrechtlichen Vorschriften (UWG) verantwortlich.
4.14
Sämtliche Kommunikationsmassnahmen (siehe Ziff. 4.1 und Ziff. 4.2), welche durch den Eventorganisator auf der Plattform "Swiss Volunteers" ausgewählt wurden und welche einer Freigabe bedürfen, sind Swiss Volunteers in der auf der Plattform "Swiss Volunteers" hinterlegten Frist vor Produktion oder Publikation zur Freigabe zu unterbreiten. Der Eventorganisator darf ohne Freigabe von Swiss Volunteers keinerlei Werbe- und PR-Mittel produzieren oder publizieren, für welche die Nutzungsrechte verwendet werden. Davon ausgenommen sind Kommunikationsmassnahmen, welche auf der Plattform "Swiss Volunteers" ausgewählt werden können und keiner Freigabe bedürfen. Swiss Volunteers kann Werbemassnahmen ablehnen, falls diese gegen die Interessen der Freiwilligenarbeit verstossen. Die Ablehnung ist zu begründen. Swiss Volunteers haftet nicht für Kosten, die dem Eventorganisator aus der Ablehnung einer konkreten Marketingmassnahme entstehen.
4.15
Die Kommunikationsmassnahmen unterliegen einem fortlaufenden Prozess und können von Swiss Volunteers periodisch angepasst werden. Der Eventorganisator stellt eine hohe Qualität sämtlicher Kommunikationsmassnahmen sicher. Swiss Volunteers prüft in Stichproben die Umsetzung vor Ort während des Events.
V. Gebühren
5.1
Die Preisberechnung setzt sich aus den folgenden Komponenten zusammen:
Basispreis für die Nutzung der Plattform "Swiss Volunteers"
+ Preis für Anzahl geplante Eventhelfer
./. Preisreduktion für Kommunikationsmassnahmen
+ Optionen
= Total zu bezahlender Preis
Alle Preise verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer.
5.2
Beim Totalbetrag handelt es sich um eine Zwischenabrechnung. Sobald der Event abgeschlossen ist, erfolgt eine Schlussrechnung unter Berücksichtigung der effektiven Anzahl administrierter Eventhelfer, der umgesetzten Kommunikationsmassnahmen (siehe Preisreduktion, Ziff. 4.2) und – bei Auswahl der Option SMS – der Anzahl versendeter SMS.
5.3
Die Preisstrukturen sind auf der Plattform "Swiss Volunteers" anlässlich der Eventerstellung und -bestellung ersichtlich.
5.4
Änderungen der definierten Kommunikationsmassnahmen können Einfluss auf den geschuldeten Betrag haben bzw. nicht erbrachte Kommunikationsmassnahmen werden von Swiss Volunteers mit der Schlussrechnung verrechnet.
5.5
Sollte der Eventorganisator weitere, nicht in diesem Vertrag geregelte Kommunikationsmassnahmen zu Gunsten von Swiss Volunteers umsetzen, werden diese als Unterstützung des Vereins Swiss Volunteers verzeichnet und tragen dem geschuldeten Betrag keine Rechnung.
VI. Bezahlprozess / "Click-to-accept"-Button
6.1
Nach der kostenpflichtigen Bestellung des Events zeigt das System eine Übersicht der ausgewählten Komponenten inklusive Preisstrukturierung und zu bezahlendem Totalbetrag (siehe Rechte und Pflichten des Eventorganisators).
6.2
"Click-to-accept" bedeutet, dass der Eventorganisator vor Kaufabschluss mit einem Mausklick aktiv bestätigen muss, dass er die AGB gelesen und akzeptiert hat.
6.3
Für die Bezahlung kann zwischen einer Rechnungstellung und der Bezahlung mittels Kreditkarte ausgewählt werden. Die Bezahlung mittels Kreditkarte erfolgt über eine geschützte Verbindung und unter Verwendung eines professionellen "Payment Services" – es werden keine Personen- und Kreditkarten Daten gespeichert. Swiss Volunteers ist nur "Vermittler" von der Plattform "Swiss Volunteers" zum "Payment Service". Die Interaktion des Karteninhabers erfolgt direkt mit dem Payment Services.
6.4
Bezüglich Kreditkartendaten werden die Bestimmungen gemäss Datenschutzbestimmungen eingehalten.
6.5
Bei Bezahlung auf Rechnung kann die Rechnung direkt im Portal eingesehen und heruntergeladen werden. Die Rechnung ist ab kostenpflichtiger Bestellung innert 30 Tagen zu begleichen.
6.6
Für Events mit 1'000+ Eventhelfer wird der Eventorganisator durch das System aufgefordert, für den Bestell- und Bezahlprozess, direkt mit Swiss Volunteers in Kontakt zu treten.
6.7
Nach Abschluss der Zahlung erfolgt die Freischaltung und Zugang zur Plattform "Swiss Volunteers". Erfolgt die Bezahlung durch Rechnung, kann es bis zu zehn Arbeitstage dauern, bis die Überweisung im System hinterlegt ist und somit die Freischaltung des Events erfolgt.
VII. Gewährleistung
7.1
Swiss Volunteers erbringt Leistungen im Rahmen ihrer betrieblichen Ressourcen und der vorhersehbaren Anforderungen sorgfältig und fachgerecht, soweit Swiss Volunteers nicht durch nicht zu vertretene Umstände daran gehindert wird.
7.2
Dem Eventorganisator ist bekannt, dass Swiss Volunteers seine Leistungen über das Internet bzw. unter Inanspruchnahme von Kommunikationsnetzen erbringt. Namentlich aufgrund technischer Störungen, Betriebsstörungen sowie Störung oder Unterbrechung von Kommunikationsnetzen und durch einen Ausfall von IT-Infrastrukturen, der Leitungen des Helpdesks oder anderer Teile der zur Leistungserbringung beanspruchten Infrastruktur kann es zu vorübergehenden Beeinträchtigungen oder Unterbrüchen der Leistungserbringung von Swiss Volunteers kommen. Swiss Volunteers gibt daher keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit und Fehlerfreiheit seiner Leistungen.
VIII. Haftungsausschluss
8.1
Swiss Volunteers schliesst jegliche Haftung für alle Personen- und Sachschäden aus der Benutzung der Plattform "Swiss Volunteers" und es können keine Haftpflichtansprüche geltend gemacht werden.
IX. Schlussbestimmungen
9.1
Die Rechte und Pflichten gemäss diesen AGB sind nicht übertragbar.
9.2
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als ganz oder teilweise ungültig erweisen, beeinträchtigt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die ungültigen Bestimmungen sind durch rechtlich zulässige Regelungen zu ersetzen, die sachlich und wirtschaftlich den ungültigen Bestimmungen möglichst nahekommen. Diese Regelung gilt sinngemäss auch für Vertragslücken.
9.3
Jede Partei kann diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt unter anderem vor, wenn
- die andere Partei diesen Vertrag verletzt und trotz schriftlicher Mahnung und Androhung der Kündigung innert einer Nachricht von 14 Tagen ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt;
- die andere Partei die ordentliche Liquidation beschliesst;
- die andere Partei selbst ein Gesuch um Konkurseröffnung, Nachlassstundung oder Konkursaufschub einreicht oder wenn gegen sie solche Gesuche eingereicht werden.
Eine Rückforderung bereits vollbrachter Leistungen beider Parteien im Falle einer vorzeitigen Kündigung ist ausgeschlossen.
9.4
Im Fall von Streitigkeiten bemühen sich die Parteien um eine gütliche Einigung vor der Aufrufung des Richters. Als ausschliesslichen Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen AGB vereinbaren die Parteien Bern. Anwendbar ist schweizerisches Recht.
Ittigen, 01. September 2021
Grundsätze und Nutzungsbedingungen
I. Grundsätze von Swiss Volunteers
Unter dem Namen "Swiss Volunteers” besteht ein Verein im Sinne von Artikel 60 ff. ZGB.
Swiss Volunteers ist eine nationale Non-Profit-Organisation, welche die Freiwilligenarbeit unterstützt, unter Volunteers den sozialen Austausch fördert und Menschen bei einer sinnvollen Tätigkeit verbindet. Freiwilligenarbeit ist ein gesellschaftlicher Beitrag an Mitmenschen und Umwelt. Sie wird kostenlos und zeitlich befristet geleistet. Freiwilligenarbeit ergänzt und bereichert die bezahlte Arbeit, steht aber nicht in Konkurrenz zu ihr.
Swiss Volunteers unterstützt Eventorganisatoren von Anlässen beim Einsatz von Freiwilligen, engagiert sich für die nachhaltige Förderung der Freiwilligenarbeit und sensibilisiert die Öffentlichkeit bezüglich deren Wichtigkeit.
Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral. Die webbasierte Plattform "Swiss Volunteers" dient dem Austausch zwischen Eventorganisatoren und Personen, die sich freiwillig für den Sport und die Kultur engagieren möchten (sog. Volunteers).
II. Haftungsausschluss
Die Teilnahme als Volunteer erfolgt auf eigene Verantwortung und auf eigenes Risiko. Swiss Volunteers schliesst jegliche Haftung für alle Personen- und Sachschäden aus und es können keine Haftpflichtansprüche geltend gemacht werden. Mit der Anmeldung zum Event akzeptiert der Volunteer diese Bedingungen und befreit Swiss Volunteers, soweit dies gesetzlich zulässig ist, von sämtlichen Haftungsansprüchen.
III. Inhalte und Angebote von Swiss Volunteers
§1 Geltungsbereich
Swiss Volunteers ist nur für Inhalte verantwortlich, die von Swiss Volunteers selbst erstellt, veröffentlicht und über Swiss Volunteers und ihre Plattform "Swiss Volunteers" verbreitet werden. Die Nutzungsbedingungen gelten daher für die Inhalte der Websites www.swissvolunteers.ch und go.swissvolunteers.ch sowie für alle zu dieser Domain gehörenden Dienste (Newsletter etc.).Für die Inhalte der Nutzer der Plattform übernimmt Swiss Volunteers keine Verantwortung.
§ 2 Urheberrecht
Die Inhalte des Online-Angebots von Swiss Volunteers sind urheberrechtlich geschützt. Ohne Zustimmung von Swiss Volunteers dürfen diese für kommerzielle Zwecke weder verändert noch übertragen oder wiederveröffentlicht werden. Die Benutzung des Materials, welches online zur Verfügung steht, ist ausschliesslich für nichtkommerzielle, redaktionelle Zwecke gestattet, die der Verbreitung der Aktivitäten von Swiss Volunteers dienen. Vor jeder Veröffentlichung muss das Einverständnis von Swiss Volunteers eingeholt werden.
§ 3 Haftungsausschluss
Zu Informationszwecken kann Swiss Volunteers Inhalte (ausgenommen Personendaten) über Links oder Tools mit Webseiten von Dritten verlinken. Swiss Volunteers übernimmt keine Verantwortung für Inhalte, Fehlerfreiheit, Rechtmässigkeit und Funktionsfähigkeit ihrer Internetseiten. Seitenaufrufe über Links erfolgen auf eigene Gefahr.
IV. Nutzungsbedingungen
§ 1 Nutzung
Die Nutzung der Plattform von Swiss Volunteers steht den Volunteers kostenlos zur Verfügung. Swiss Volunteers bemüht sich, die Plattform sicher und fehlerfrei in Betrieb zu halten. Die Nutzung erfolgt jedoch auf eigenes Risiko. Die Verwendung von Bild- und Tonmaterial von Swiss Volunteers ist ausschliesslich zu redaktionellen Zwecken im Sinne von Swiss Volunteers, des Eventorganisators sowie der Sponsoren gestattet.
§ 2 Teilnahme
Für die
aktive Teilnahme und Nutzung bedarf es einer kostenlosen Registrierung. Mit der
Registrierung stimmt jeder Volunteer den aktuellen Nutzungs- und
Datenschutzbestimmungen zu. Auch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen
sich gemäss der vom SECO (Staatssekretariat für Wirtschaft) veröffentlichen
Broschüre «Jugendarbeitsschutz – Informationen für
Jugendliche bis 18 Jahre» unter
bestimmten Voraussetzungen bei kulturellen, künstlerischen und sportlichen
Darbietungen freiwillig engagieren. Des Weiteren müssen die Einsatzzeiten und
die Dauer der Einsätze dem Alter und den Fähigkeiten entsprechend geplant
werden.
Die Anmeldung für einen Event muss stets aktiv durch den Volunteer selbst
erfolgen. Ausgenommen sind Vereins- und Firmenmitglieder, welche durch eine vom
Verein oder Firma definierten Person erfasst werden. Das Vorschreiben eines
Volunteer-Einsatzes durch die teilnehmenden Eventorganisatoren ist nicht
zulässig und entspricht nicht den Grundsätzen von Swiss Volunteers.
Wünscht ein Volunteer, dass sein Profil gelöscht wird, muss er einen schriftlichen Antrag bei der Geschäftsstelle () deponieren. Die Löschung kann nur durch Mitarbeitende von Swiss Volunteers erfolgen. Die Löschung wird innert nützlicher Frist vollzogen.
§ 3 Korrektheit der Daten
Damit die Sicherheit vor Ort und die korrekte Handhabung der Volunteer-Verwaltung gewährleistet werden kann, müssen die Volunteers sowie die Eventorganisatoren, Vereins- und Firmen-Administratoren bestätigen, dass die Daten der eingetragenen Personen und Events der Wahrheit entsprechen.
§ 4 Profil des Volunteers
Nach 10 Jahren ohne Login wird das Profil eines Volunteers auf der Plattform gelöscht und seine Stunden verfallen automatisch. Um wieder bei Swiss Volunteers aktiv zu sein, muss der Volunteer sich neu anmelden. Eine Übertragung der Stunden auf einen anderen Volunteer ist ausgeschlossen.
§ 5 Prinzip der Wertschätzung
Die Exklusivität des Swiss Volunteer Programms besteht darin, dass dem Engagement der Volunteers eine besondere Wertschätzung entgegengebracht wird. Diese wird durch verschiedene Massnahmen durch Swiss Volunteers und/oder den Eventorganisator ergriffen.
§ 6 Verantwortung der Volunteers
Kurzfristige Absagen stellen die Eventorganisatoren vor erhebliche logistische Herausforderungen. Deshalb gilt die Anmeldung eines Volunteers für einen Einsatz im Rahmen eines Events als verbindlich. Sollte der Einsatz für einen Volunteer nicht möglich sein, ist zwingend eine schriftliche Abmeldung an den Eventorganisator zu richten. Abmeldungen, die nach einer Einsatzbestätigung erfolgen, werden als entschuldigt klassifiziert und auf der Plattform "Swiss Volunteers" hinterlegt.
Als unentschuldigt zählt das grundlose Nichterscheinen sowie das Verlassen des Events während einem zugeteilten Einsatz. Dies wird ebenfalls in der Plattform "Swiss Volunteers" hinterlegt.
Swiss Volunteers übernimmt gegenüber dem Eventorganisator keine Verantwortung für das Verhalten der Volunteers.
§ 7 Verantwortung des Eventorganisators
Der Eventorganisator verpflichtet sich zu einem respektvollen und fairen Umgang mit den Volunteers. Erwartet wird eine gute Betreuung, eine frühzeitige und ausführliche Information an die Volunteers mindestens 21 Tage vor dem geplanten Einsatz sowie eine korrekte Einsatzbestätigung.
Die Dauer der Volunteer-Einsätze ist auf höchstens 12 Stunden pro Tag begrenzt. Der Eventorganisator ist angehalten, dem Einsatz angemessene Pausen für den Volunteer einzuplanen.
Werden die oben genannten Grundsätze nicht eingehalten, wird der Volunteer oder Eventorganisator gebeten, dies Swiss Volunteers () umgehend zu melden.
Ittigen, 01. September 2021